Grundlagen, Zuständigkeiten und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Durch das Gleichberechtigungsgesetz und auch durch das Niedersächsische Schulgesetz ist jede Schule verpflichtet, auf den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter zu achten. Es darf keine Benachteiligung erfolgen bzw. ist auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin zu wirken. Die Schulleitung hat diese Grundsätze zwingend zu beachten. Zusammen mit der Gleichstellungsbeauftragten sind anstehende Entscheidungen zu besprechen, zu überprüfen oder zu begründen. Die Gleichstellungsbeauftragte hat darauf zu achten, dass die Gleichstellungsgrundlagen in jedem Fall beachtet worden sind.
Die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten in der Albert-Trautmann-Schule Werlte nimmt Frau Tanja Janssen wahr.
Nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) sind die Gleichstellungsbeauftragten an allen organisatorischen, personellen und sozialen Maßnahmen zu beteiligen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit berühren können.
Die Gleichstellungsbeauftragten wirken bei der Durchführung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes mit und überwachen die Einhaltung der Vorschriften, z.B.
Beschäftigte können sich bei Gleichstellungsangelegenheiten und in Angelegenheiten der Vereinbarkeit von Beruf und Familie an die Gleichstellungsbeauftragten wenden.
Weitere Informationen zu den Aufgaben und Zuständigkeitsfeldern der Gleichstellungsbeauftragten für den Schulbereich beschreibt die Landesschulbehörde unter:
Grundlegend für alle Fragen im Bereich „Gleichstellung“ ist das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG), das hier zu finden ist:
http://www.ms.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=5014&article_id=13869&_psmand=17
Albert-Trautmann-Schule
Kolpingstr. 8
49757 Werlte
Fon: 05951 - 9880410
Fax: 05951 - 9880415
E-Mail: verwaltung@ats-werlte.de
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.