(nach AVO-Sek I vom 7.4.1994, letzte Änderung vom 3.5.2016)
An der Albert-.Trautmann Oberschule Werlte können entsprechend der Abschlussverordnung folgende Abschlüsse erworben werden (AVO-Sek I, §1)
(2) Nach dem 9. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse erworben werden:
1) Nach dem 10. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse erworben werden:
Abschlussprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach dem 9. Schuljahrgang (§27)
Die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses besteht aus:
Den Abschluss der Förderschule Lernen erwirbt, wer die Mindestanforderungen erfüllt hat (§18,1). Nach dem Erwerb des Abschlusses der Förderschule Lernen kann nach Besuch der Klasse 10 der Hauptschulabschluss erworben werden (§18a,2).
Abschlussprüfung zum Erwerb der Abschlüsse nach dem 10. Schuljahrgang
Die Prüfung zum Erwerb der Abschlüsse nach dem 10. Schuljahrgang besteht aus:
Prüfungsaufgaben und Leistungsbewertung (§29)
Die Aufgaben für die Klausuren werden landeseinheitlich gestellt und beziehen sich auf die Sachgebiete des Schuljahres der Prüfung.
Das Prüfungsergebnis geht zu einem Drittel in die Gesamtjahresnote des Faches ein!
Im Fach Englisch und bei einer zusätzlichen Prüfung in Deutsch oder Mathe ist das Verhältnis schriftlich/ mündlich im oben genannten Drittel zwei zu eins!
Einen Abschluss erreicht nur, wer in nicht mehr als einem Fach der Abschlussprüfung eine schlechtere Note als „ausreichend“ erreicht. (§1,3)
Albert-Trautmann-Schule
Kolpingstr. 8
49757 Werlte
Fon: 05951 - 9880410
Fax: 05951 - 9880415
E-Mail: verwaltung@ats-werlte.de
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