(nach AVO-Sek I vom 7.4.1994, letzte Änderung vom 3.5.2016)
An der Albert-.Trautmann Oberschule Werlte können entsprechend der Abschlussverordnung folgende Abschlüsse erworben werden (AVO-Sek I, §1)
(2) Nach dem 9. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse erworben werden:
- der Hauptschulabschluss,
- der Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen.
1) Nach dem 10. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse erworben werden:
- der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss,
- der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss,
- der Erweiterte Sekundarabschluss I.
Abschlussprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach dem 9. Schuljahrgang (§27)
Die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses besteht aus:
- einer Klausur im Fach Deutsch
- aus einer Klausur im Fach Mathematik
- aus einer mündlichen Prüfung in einem weiteren für die Prüfung zugelassenen Fach nach Wahl der Schülerin oder des Schülers. An die Stelle der mündlichen Prüfung kann nach Absprache auch eine besondere Prüfungsleistung erfolgen (§27,3)
- nach Absprache kann in den Klausurfächern eine weitere zusätzliche Prüfung angesetzt werden (§27,4)
Den Abschluss der Förderschule Lernen erwirbt, wer die Mindestanforderungen erfüllt hat (§18,1). Nach dem Erwerb des Abschlusses der Förderschule Lernen kann nach Besuch der Klasse 10 der Hauptschulabschluss erworben werden (§18a,2).
Abschlussprüfung zum Erwerb der Abschlüsse nach dem 10. Schuljahrgang
Die Prüfung zum Erwerb der Abschlüsse nach dem 10. Schuljahrgang besteht aus:
- aus einer Klausur im Fach Deutsch
- aus einer Klausur im Fach Mathematik
- aus einer Klausur und einer mündlichen Prüfung in der ersten Fremdsprache
- aus einer mündlichen Prüfung in einem weiteren für die Prüfung zugelassenen Fach nach Wahl der Schülerin oder des Schülers. An die Stelle der mündlichen Prüfung kann nach Absprache auch eine besondere Prüfungsleistung erfolgen (§27,3)
- nach Absprache kann in den Klausurfächern eine weitere zusätzliche Prüfung angesetzt werden(§27,4)
Prüfungsaufgaben und Leistungsbewertung (§29)
Die Aufgaben für die Klausuren werden landeseinheitlich gestellt und beziehen sich auf die Sachgebiete des Schuljahres der Prüfung.
Das Prüfungsergebnis geht zu einem Drittel in die Gesamtjahresnote des Faches ein!
Im Fach Englisch und bei einer zusätzlichen Prüfung in Deutsch oder Mathe ist das Verhältnis schriftlich/ mündlich im oben genannten Drittel zwei zu eins!
Einen Abschluss erreicht nur, wer in nicht mehr als einem Fach der Abschlussprüfung eine schlechtere Note als „ausreichend“ erreicht. (§1,3)