Elisabeth Elbers, Beratungslehrerin
Büro: Raum 108a Sprechstunde: Montags, 3. Stunde: 09:50 Uhr - 10:35 Uhr Tel: 05951 9880418 (während der Sprechstunde) E-Mail: elisabeth.elbers@albert-Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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In einer Schule gibt es viele Formen der Beratung
Eltern lassen sich am Elternsprechtag beraten.
Lehrer beraten sich untereinander oder bei der Schulleitung.
Schüler holen sich Rat beim Berufsberater, beim Klassen- oder Fachlehrer oder im Sekretariat bzw. bei den Hausmeistern (dort holen sich außerdem auch oft Lehrer Rat).
Nachmittags kann man vom Ganztagsteam beraten werden.
Das sind nur einige Formen der Beratung, wie sie jeder kennt.
Oft - sogar öfter als wir denken – treten aber Sorgen auf, die nicht direkt die Schule betreffen, aber uns alle in unserem schulischen Alltag belasten und uns in unserer Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Ich will hier nur einige nennen:
• Schüchternheit
• Einsamkeit
• Gewaltbereitschaft
• Familiäre Probleme
• Übertriebener Ehrgeiz aber auch
• Probleme mit der Klassengemeinschaft oder der Clique
• Verachtung von Leistungsbereitschaft
• Liebeskummer
Solche Sorgen sind oft eine schwere Last, dann braucht man einen Gesprächspartner, der zuhören kann und hilft, Lösungsansätze zu finden. Im Idealfall werden dann die Sorgen von unserer Seele genommen, aber manchmal muss man akzeptieren, dass das nicht gelingt, dafür aber ein Teil des Drucks von unseren Schultern genommen wird oder der Druck sich so verteilt, dass man nicht mehr so schwer daran trägt.
In Beratungsgesprächen möchte ich dabei helfen. Mein Büro befindet sich im Obergeschoss Raum 108a. Meine Sprechstunde ist montags in der 3. Stunde. In dieser Zeit bin ich auch telefonisch unter der Nummer 05951 9880418 erreichbar. Natürlich könnt ihr auch jederzeit über I-Serv einen Termin mit mir ausmachen. Schreibt mir einfach eine E-Mail.
Grundlagen, Zuständigkeiten und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Durch das Gleichberechtigungsgesetz und auch durch das Niedersächsische Schulgesetz ist jede Schule verpflichtet, auf den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter zu achten. Es darf keine Benachteiligung erfolgen bzw. ist auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin zu wirken. Die Schulleitung hat diese Grundsätze zwingend zu beachten. Zusammen mit der Gleichstellungsbeauftragten sind anstehende Entscheidungen zu besprechen, zu überprüfen oder zu begründen. Die Gleichstellungsbeauftragte hat darauf zu achten, dass die Gleichstellungsgrundlagen in jedem Fall beachtet worden sind.
Die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten in der Albert-Trautmann-Schule Werlte nimmt Frau Tanja Janssen wahr.
Nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) sind die Gleichstellungsbeauftragten an allen organisatorischen, personellen und sozialen Maßnahmen zu beteiligen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit berühren können.
Die Gleichstellungsbeauftragten wirken bei der Durchführung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes mit und überwachen die Einhaltung der Vorschriften, z.B.
Beschäftigte können sich bei Gleichstellungsangelegenheiten und in Angelegenheiten der Vereinbarkeit von Beruf und Familie an die Gleichstellungsbeauftragten wenden.
Weitere Informationen zu den Aufgaben und Zuständigkeitsfeldern der Gleichstellungsbeauftragten für den Schulbereich beschreibt die Landesschulbehörde unter:
Grundlegend für alle Fragen im Bereich „Gleichstellung“ ist das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG), das hier zu finden ist:
http://www.ms.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=5014&article_id=13869&_psmand=17
Albert-Trautmann-Schule
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