Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
wir befinden uns in der dunklen Jahreszeit. Der Schulweg birgt besonders in dieser Jahreszeit mit Dunkelheit, nassem Laub, Nebel und Regen zunehmende Gefahren. Daher sind verkehrssichere Fahrräder, E-Scooter und Roller, sowie entsprechende Kleidung von lebenswichtiger Bedeutung, besonders für die jüngeren und unerfahrenen Schülerinnen und Schüler.
Hinweise, die speziell für Fahrradfahrer von Bedeutung sind:
Radfahrer nehmen deutlich ungeschützter als Autofahrer am Straßenverkehr teil und erleiden bei einem Unfall oftmals erhebliche (Kopf-) Verletzungen: Deshalb bitte den Schutzhelm tragen!
Damit alle Fahrradfahrer von den Verkehrsteilnehmern gesehen werden und diese schneller reagieren können, ist es wichtig, dass die Radfahrer gerade in der dunklen Jahreszeit auffällige Kleidung (hell, reflektierend) tragen und das Fahrrad verkehrssicher ausgestattet ist.
Die Beleuchtung am Fahrrad trägt dazu bei, dass ein Fahrradfahrer von den übrigen Verkehrsteilnehmern erkannt wird. Die Gefahren im Straßenverkehr sind hoch.
Leider müssen Schülerlotsen und Schulleitung feststellen, dass trotz aller Überprüfungen und Initiativen die Beleuchtung an den Fahrrädern der Schülerinnen und Schüler oftmals nicht funktioniert.
Bitte überprüfen Sie daher umgehend das Fahrrad Ihres Kindes auf die Verkehrssicherheit. Die Beleuchtung muss funktionstüchtig sein.
Fahrradkontrollen, besonders für die Klassen 5 und 6 werden in den nächsten Tagen durchgeführt.
Sollten sich weitere Beschwerden über die unzureichende Verkehrssicherheit, besonders der Beleuchtungsanlagen von Fahrrädern, aber auch von Rollern oder E-Scootern ergeben, werden wir alle Verkehrsmittel der Schülerinnen und Schüler an den Zufahrtswegen zu den Schulen unangekündigt kontrollieren.
Hinweise, die speziell für die Nutzung von E-Scootern wichtig sind:
Grundsätzlich gelten die gleichen Sicherheitshinweise wie für Fahrradfahrer, aber:
Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
Ab wann darf man E-Scooter fahren?
Fürs E-Scooter-Fahren wird weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein benötigt. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Außerdem ist das Tragen eines Helms empfehlenswert, auch wenn keine Helmpflicht für E-Scooter besteht.
Wie viele Personen dürfen mitfahren?
Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn man zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würde.
Sollte gegen diese Vorschriften verstoßen werden erlischt der Versicherungsschutz!
Bitte besprechen Sie mit ihren Kindern diese Sicherheitshinweise!
Im Rahmen der Verkehrssicherheit Ihrer Kinder hoffen wir auf Ihre Unterstützung.
Herzliche Grüße
Hendrik Flatken (Schulleiter)
Albert-Trautmann-Schule
Kolpingstr. 8
49757 Werlte
Fon: 05951 - 9880410
Fax: 05951 - 9880415
E-Mail: verwaltung@ats-werlte.de
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