Informationen vom Samtgemeindebürgermeister:
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
für die Dauer der als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Coronavirus angeordneten Schul- und Kitaschließungen ist vorgesehen, für Kita-Kinder sowie für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 eine Notbetreuung zu gewährleisten.
In den Schulen umfasst diese Betreuung in der Regel maximal die Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr. Sollte darüber hinaus eine Betreuung zwingend erforderlich sein, sprechen Sie bitte die Schulleitung an. In Kindertageseinrichtungen gelten die jeweiligen Zeiten in den einzelnen Gruppen.
Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
Es sind grundsätzlich nur die vorgenannten Personengruppen angesprochen. Insbesondere wenn ein Elternteil nicht dazugehört, muss davon ausgegangen werden, dass dieser Elternteil eine Betreuung gewährleisten kann. Alleinerziehende Eltern können eine Notbetreuung nur in Anspruch nehmen, wenn sie der vorgenannten Personengruppe angehören.
Auch in besonderen Härtefällen kann eine Notbetreuung genehmigt werden.
Die Schule bzw. die Kindertagesstätte vor Ort bestimmen, wer eine Notfallbetreuung aus den vorgenannten Gründen in Anspruch nehmen kann. Sollten sich diesbezüglich Fragen ergeben, kontaktieren die entsprechenden Leitungen Ansprechpartner im Rathaus, die dann im Einzelfall entscheiden.
Eine Notbetreuung in den schulischen Osterferien ist zur Zeit nicht vorgesehen. Diesbezüglich prüfen wir Lösungen, über die wir Sie zeitnah informieren werden.
Vor dem Hintergrund der hohen Infektiösität und der rasanten Verbreitung des neuartigen Corona-Virus mit auch im Landkreis Emsland deutlich zunehmenden Erkrankungsfallzahlen ist es erforderlich, umfangreiche kontaktreduzierende Maßnahmen zur Beeinflussung des Ausbreitungsgeschehens umzusetzen. Sämtliche Maßnahmen dienen dazu, die Ausbreitung des neuen Erregers einzudämmen und besonders schutzbedürftige Gruppen wie alte, vorerkrankte Personen und Kinder zu schützen. Die Ansteckungsketten müssen kurzfristig noch effektiver unterbrochen werden. Aus diesem Grund werden die Betreuungsgruppen möglichst klein gehalten.
Bei Rückfragen sind alle unsere Kindergärten zentral über die Rendantur der Kath. Kirchengemeinde St. Sixtus ansprechbar. Tel. 05951/9959722; Bürozeit 9 Uhr bis 11 Uhr.
Die Schulen sind direkt unter den Ihnen bekannten Rufnummer erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ludger Kewe
(Samtgemeindebürgermeister)
Einen Antrag zur Notbetreuung finden Sie hier.
Albert-Trautmann-Schule
Kolpingstr. 8
49757 Werlte
Fon: 05951 - 9880410
Fax: 05951 - 9880415
E-Mail: verwaltung@ats-werlte.de
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